Impfpflicht gegen Masern

Grundsätzlich lässt sich darüber diskutieren, welche Impfungen sinnvoll sind, ob Impfen überhaupt empfehlenswert ist, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt.

 

Für die Infektionskrankheit Masern gibt es ab 1. März 2020 eine Impfpflicht.


Wer muss sich gegen Masern impfen lassen?

„Ab März 2020 müssen Kinder, die in eine Kita oder Schule eintreten, ihre Immunität gegen Masern nachweisen. Dies geschieht durch einen entsprechenden Eintrag im Impfpass oder den Nachweis einer überstandenen Masernerkrankung.

 

Kinder, die bereits einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, müssen bis spätestens 31. Juli 2021 diesen Nachweis erbringen.

 

Erwachsene einiger Berufsgruppen sind ebenfalls durch die neuen Regelungen betroffen: Für LehrerInnen, ErzieherInnen in Kitas, sowie Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen (Ferienlager, Flüchtlingsunterkünfte und ähnliches) gilt die Impfpflicht.

 

Vor 1970 Geborene und Menschen, bei denen eine Impfung gravierende Auswirkungen auf ihre Gesundheit hätte, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Dies muss mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.“

 

Quelle: www.krankenkassenzentrale.de

 

 

Interessante Bücher zur Impfthematik finden Sie übrigens in meinem Blog-Artikel Literaturempfehlungen.

 

Ich wünsche Ihnen eine allzeit gute Entscheidung zum Wohl Ihrer Gesundheit bzw. der Gesundheit Ihres Kindes!